Kündigung Haftpflichtversicherung

Alles zum Thema Haftpflichtversicherung kündigen

Eine Kündigung der Haftpflichtversicherung ist individuell abhängig vom Versicherungsvertrag. Grundsätzlich wird Versicherungsnehmern empfohlen, Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung für eine Laufzeit von einem Jahr abzuschließen – und dann bei Zufriedenheit den Vertrag zu verlängern. Viele Gesellschaften bieten jedoch Rabatte an, wenn man den Vertrag für zwei, drei oder fünf Jahre abschließt. Häufig lohnt es sich auch, diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Trotzdem kann eine Kündigung der Haftpflichtversicherung vom Versicherungsnehmer gewünscht werden – beispielsweise um einen Wechsel vorzunehmen.


Die Kündigungsbedingungen sind immer im Versicherungsvertrag enthalten. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr ist die Kündigung grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit möglich. Wer Verträge über eine längere Laufzeit abgeschlossen hat, kann die Kündigung der Haftpflichtversicherung möglicherweise erst mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erwirken. Grundsätzlich aber kann eine Haftpflichtversicherung gekündigt werden nach einer Beitragserhöhung, sofern die Leistungen sich nicht entsprechend mit erhöht haben oder nach einem Schadensfall.

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