Sind verursachte Schäden durch meine Kinder mitversichert?

Im Prinzip ja. Nur endet die Mitversicherung Ihrer Kinder mit deren Volljährigkeit. Wenn sich Ihr Kind jedoch zu diesem Zeitpunkt noch in der Schul- oder in einer hieran anschließenden Berufsausbildung befindet, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, jedoch maximal bis zu einem Alter von 26 Jahren. Dies gilt auch während einer Wartezeit bis zu einem Jahr zwischen Schulausbildung und nächstem Ausbildungsabschnitt sowie für die Dauer von Grundwehr- oder Zivildienst. Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflicht endet stets, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn heiraten.

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