Haus – und Grundbesitzerhaftpflicht – Onlinevergleich aller Anbieter
Logo haftpflichtversicherung-biliger.de

Ihre Vorteile

TÜV Saarland Logo
  • Bis zu 60% sparen durch Online-Antrag!
  • mehr als 250 Tarife im Vergleich
  • die namhaftesten Versicherer und Testsieger im Angebot
Service

Mo.-Fr. 8:00-20:00 Uhr

0800 84 63 727*

Fragen per E-Mail direkt an info@haftpflichtversicherung-billiger.de

*Dieser Anruf ist für Sie kostenlos

Ladevorgang läuft, bitte warten.
Ladebalken

Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich

Immobilienbesitzer haben nicht selten ihre sämtlichen, finanziellen Reserven in ihr Haus und ihren Grundbesitz investiert – und in den meisten Fällen ist auch eine nicht unerhebliche Summe für die kommenden Jahre zu finanzieren. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist als wichtige, finanzielle Absicherung nur Immobilienbesitzern angeraten, die ihr Haus vermieten, bzw. die einzelnen Wohnungen im Haus vermieten oder aber ein noch nicht bebautes Grundstück besitzen. Wer sein Haus selbst bewohnt, ist über die private Haftpflichtversicherung versichert. Die Haftpflichtversicherung muss allerdings entsprechend dem Versicherungsrisiko gestaltet werden.

Für Haus- und Grundbesitzer ist diese Haftpflicht ein unbedingtes Muss!

Haus- und Grundstückseigentümer sind laut BGB dazu verpflichtet, für sämtliche Sachschäden oder Personenschäden aufzukommen, die mit dem Besitz zusammenhängen. Lösen sich beispielsweise bei einem Sturm Dachziegel und werden dadurch Personen geschädigt, Sachschäden verursacht, so ist der Inhaber der Immobilie haftbar zu machen. Gleiches gilt für den Einsturz eines Gebäudes: der Hausbesitzer verliert dadurch nicht nur seinen Grundbesitz, sondern haftet auch für sämtliche Schäden die dadurch entstehen. Die Personenschäden bei solchen Unglücken können Milliarden betragen – Summen, die von einer Privatperson unmöglich aufgebracht werden können. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt für einen geringen Jahresbeitrag dieses Versicherungsrisiko und haftet außerdem bei Vorkommnissen auf bebauen oder unbebauten Grundstücken – ein nicht zu unterschätzendes Versicherungsrisiko.

Wichtige Information für Hausbesitzer

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird von einigen Hausbesitzern, die ihr Haus vermietet haben, gerne auf die Mieter umgelegt, doch rein rechtlich ist der Hausbesitzer trotzdem in der Haftung. Auch wenn die Straßenreinigung, beziehungsweise das Streuen und Schneeräumen im Winter vertraglich als Mieterpflicht vereinbart wurde, haftet der Hausbesitzer im Schadensfall – selbst wenn der Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.