Haftung bei Haftpflichversicherung
Die Frage mit der Haftung
Die Frage, wie es mit der Haftung bei einer Haftpflichtversicherung aussieht, bewegt viele potenzielle Versicherungsnehmer. Die wenigsten Menschen sind in der Lage sich vorzustellen, sie könnten einmal versehentlich einen riesigen Schaden mit enormen, finanziellen Ausmaßen verursachen. Doch leider geschieht das häufiger als man glauben mag und immer genügt ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit. Die Haftung der Haftpflichtversicherung ist in solchen Fällen selbstverständlich in vollem Umfang gegeben.
Doch glücklicherweise geht es nicht immer nur um große Schäden. Auch ein vergleichsweise kleiner Schaden kann die Haftung der Haftpflichtversicherung erforderlich machen. So z.B. eine brennende Zigarette, die aus der Hand rutscht und ein Brandloch im teuren Perserteppich des Gastgebers verursacht. Ein versehentlich umgestoßenes Regal im Supermarkt, vielleicht weil man selbst gestolpert ist genügt bereits – in wenigen Sekunden ist ein hoher, finanzieller Schaden entstanden und der Geschädigte hat ein Recht auf Schadensersatz. Die Haftung der Haftpflichtversicherung tritt immer ein, sofern der Versicherungsnehmer den Schaden nicht absichtlich verursacht – oder grob fahrlässig gehandelt hat.
