Haftpflichtversicherung Schadensersatz

Haftpflichtversicherung und Schadensersatz

Die Haftpflichtversicherung und Schadensersatz – zwei Substantive, die unbedingt zusammen gehören. Laut Gesetz ist jede Person, die einen Schaden verursacht, zum Schadensersatz an den Geschädigten verpflichtet. Natürlich gibt es Kleinigkeiten unter den Schäden – die so genannten Bagatellschäden – die man als Verursacher eines Schadens zwar zähneknirschend zahlt, die aber noch lange nicht den finanziellen Ruin für eine Privatperson bedeuten. Häufig jedoch bewegen sich Schadensersatzforderungen in schwindelnder Höhe und wenn keine Haftpflichtversicherung existiert, kann das tatsächlich den Ruin für den Schadensverursacher bedeuten.


Es genügt ein unachtsamer Moment auf dem Fahrrad – beispielsweise das Hineinfahren mit dem Fahrrad in eine Personengruppe. Schnell ist in solchen Fällen ein hoher Personenschaden entstanden. Die Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz allerdings nicht in Fällen, in denen eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden kann – wie zum Beispiel ein Schaden der unter starkem Alkoholeinfluss entstanden ist. Sie leistet auch keinen Schadensersatz, wenn der Schaden vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde.

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