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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht vergleichen lohnt sich!

Wo noch kein Haus steht, besteht auch keine Haftung? Irrtum – ein Bauherr haftet als Grundbesitzer sogar für ein unbebautes Grundstück und für alles was darauf geschieht. Beginnt aber der Bau eines Gebäudes, ist er selbstverständlich auch in der Haftung und schaut man sich die Risiken eines Bauvorhabens näher an wird schnell klar, wie wichtig eine Bauherrenhaftpflicht werden kann. Die Gefahren beginnen schon mit der ausgehobenen Baugrube und den Maschinen, die auf dem Baugelände herumstehen. Der Bauherr oder eine Vertretung kann nicht immer anwesend sein und nachts wird nun mal nicht gebaut. Für spielende Kinder haben solche Baustellen immer einen Reiz: sie könnten sich an den Maschinen verletzen, sie beschädigen oder in die Baugrube fallen. In jedem Fall haftet der Bauherr – aus diesem Grund ist es ratsam, die Bauherrenhaftpflicht bereits vor Baubeginn abzuschließen.

Auch im Rohbau liegen Gefahren

Hier können ebenfalls spielende Kinder oder einfach Randalierer ihr Unwesen treiben, etwas beschädigen oder sich verletzen. Auch wenn die Baustelle unbefugt betreten wurde, der Bauherr ist verpflichtet, sämtliche Schäden zu regulieren, die auf seinem Grundstück passiert sind. Wenn der Rohbau fertig gestellt ist, wenn das Dach gedeckt wird, könnten Ziegel herunterfallen. Passanten können auch während der Bauphase durch herunter fallende Steine verletzt werden und auf dem gleichen Weg können natürlich auch hohe Sachschäden entstehen. Das Baugerüst kann beim Verputzen umstürzen – die Liste der möglichen Szenarien ist lang und keinesfalls unrealistisch. Die Versicherungsstatistiken besagen, dass die Bauherrenhaftpflicht sehr häufig zur Schadensregulierung herangezogen wird. Die Bauherrenhaftpflicht ist aus diesem Grund eine existenzielle Frage. Sie kostet nur eine geringe Prämie im Jahr – und bietet dafür die volle Sicherheit in allen Haftungsfragen rund um den Bau.